Finanzierungs-Ideen

Finanzielle Beteiligung der Krankenkassen

Falls Sie nebst Ihrer Grund- auch eine Zusatzversicherung haben, beteiligt sich diese für


eine Haushaltshilfe
mit CHF 50.-- / Tag, für max. 30 Tage / Jahr,
Bedingung: Ärztliche Verordnung Ihres Hausarztes,


pflegerische Leistungen
werden ohne Beschränkung übernommen,
Bedingung: Kostengutsprache durch derselben.


Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte direkt und vorgängig bei Ihrer Zusatzversicherung.

'Hilflosen-Entschädigung' der AHV


Neben Altersrenten zahlt die AHV auch Hilflosenentschädigungen aus. 


Als 'hilflos' gilt, wer im Alltag dauernd angewiesen ist auf:
- Hilfe Dritter

- Pflege

- Persönliche Überwachung.


Die Entschädigung hängt davon ab, wie stark jemand für Ankleiden, Körperpflege, Essen usw. dauernd auf Hilfe angewiesen ist.


Sie wird in 'leicht', 'mittel' und 'schwer' eingeteilt.   


Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter www.svazurich.ch



Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen (siehe unten).


'Zusatzleistungen' zur AHV/IV


Zusatzleistungen ergänzen die Leistungen der AHV/IV für Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen tiefer ist als die minimalen Lebenskosten. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen.


Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter www.svazurich.ch


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