SterbeHILFE Erklärungen

Ist nicht in meinem Angebot.


Sprechen Sie bitte mit Ihrer Arztperson über diese Angelegenheiten.

Bitte beachten Sie die aktuellsten Gesetzesvorgaben.

Ich verweise Sie zudem auf die EXIT, 8032 Zürich.


Passive’ Sterbehilfe

‚Therapieverzicht / -abbruch’ - besser: ÄNDERUNG des Therapieziels von kurativen zu primär palliativen Massnahmen.


Medizinische Massnahmen

Abbruch der i.v. Flüssigkeitsgabe / Ernährung durch Sonde.

Verzicht auf Dialyse bei akutem Nierenversagen.

Verzicht auf Intubation (Einführung einer Hohlsonde in die Luftröhre) und Reanimation.

Abstellen kreislaufunterstützender Medikamente.

Beatmungsgerät abstellen.


‚indirekte’ Sterbehilfe

Ziel: Medikamentöse Symptomkontrolle / Linderung.

Nebenwirkung: Lebensverkürzung.


Medizinische Massnahmen

Gabe von Sedativa / Opiaten mit der Intention (Absicht), Dyspnoe (= Atemnot) / Schmerzen zu behandeln, Sauerstoffgabe. Mögliche Folge: Atemstillstand.


‚Aktive’ Sterbehilfe

Gezielte Tötung.

Absicht: Patient stirbt an Medikation, nicht an Krankheit oder Symptomkontrolle


Medizinische Massnahmen

Verabreichung von Opiaten / Sedativa in toxischer Dosis auf Wunsch des Patienten.

Gabe von Sedativa / Opiaten zur Symptombehandlung, gleichzeitig Absicht, den baldigen Tod etwas schneller herbei zu führen.


Beihilfe zur Selbsttötung

Bereitstellen der Mittel durch die Arztperson. Tötung erfolgt durch Suizid.


Medizinische Massnahmen

Verschreibung von Opiaten / Sedativa in toxischer Dosis auf Wunsch des Patienten, seinem Leben ein Ende zu machen.

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