Ist nicht in meinem Angebot.
Sprechen Sie bitte mit Ihrer Arztperson über diese Angelegenheiten.
Bitte beachten Sie die aktuellsten Gesetzesvorgaben.
Ich verweise Sie zudem auf die EXIT, 8032 Zürich.
Passive’ Sterbehilfe
‚Therapieverzicht / -abbruch’ - besser: ÄNDERUNG des Therapieziels von kurativen zu primär palliativen Massnahmen.
Medizinische Massnahmen
Abbruch der i.v. Flüssigkeitsgabe / Ernährung durch Sonde.
Verzicht auf Dialyse bei akutem Nierenversagen.
Verzicht auf Intubation (Einführung einer Hohlsonde in die Luftröhre) und Reanimation.
Abstellen kreislaufunterstützender Medikamente.
Beatmungsgerät abstellen.
‚indirekte’ Sterbehilfe
Ziel: Medikamentöse Symptomkontrolle / Linderung.
Nebenwirkung: Lebensverkürzung.
Medizinische Massnahmen
Gabe von Sedativa / Opiaten mit der Intention (Absicht), Dyspnoe (= Atemnot) / Schmerzen zu behandeln, Sauerstoffgabe. Mögliche Folge: Atemstillstand.
‚Aktive’ Sterbehilfe
Gezielte Tötung.
Absicht: Patient stirbt an Medikation, nicht an Krankheit oder Symptomkontrolle
Medizinische Massnahmen
Verabreichung von Opiaten / Sedativa in toxischer Dosis auf Wunsch des Patienten.
Gabe von Sedativa / Opiaten zur Symptombehandlung, gleichzeitig Absicht, den baldigen Tod etwas schneller herbei zu führen.
Beihilfe zur Selbsttötung
Bereitstellen der Mittel durch die Arztperson. Tötung erfolgt durch Suizid.
Medizinische Massnahmen
Verschreibung von Opiaten / Sedativa in toxischer Dosis auf Wunsch des Patienten, seinem Leben ein Ende zu machen.